Nach einem ersten telefonischen Kontakt findet das Erstinterview statt.
Dieser Termin dient in erster Linie dem Kennenlernen und dem Verstehen von Sinnzusammenhängen der bestehenden Symptomatik und den damit einhergehenden inneren Konflikte.
Wichtig ist auch das Erforschen der sogenannte Passung. D.h. PatientIn und Therapeutin überprüfen ob sie sich vorstellen können, miteinander therapeutisch zu arbeiten.
Nach dem Erstinterview findet die probatorische Phase statt, die zwischen vier und fünf Stunden umfasst. In diesen Stunden geht es weiterhin um das Kennenlernen, aber auch um das Erheben von Daten und Informationen, die erforderlich sind, um einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen zu können. Diese Stunden werden von der Krankenkasse in der Regel übernommen, die Kosten entsprechen einer Therapiestunde. Da ich keine Kassenzulassung habe, kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen, sondern nur mit Privat-Krankenkassen, Beihilfe und Selbstzahlern abrechnen.
Nach Stellen des Antrags bei der Kasse ( und dessen Genehmigung ) beginnt die reguläre Therapie mit meist einer Sitzung pro Woche. Es wird ein verbindlicher Termin vereinbart, der für Sie reserviert ist. In bestimmten Fällen, wie z.B. Krisen, kann es auch zu einer Erhöhung auf zwei Sitzungen pro Woche kommen.
Sollte das ursprünglich beantragte Stundenkontingent nicht ausreichen, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden, die maximale Stundenzahl, die von den Krankenkassen genehmigt werden, beträgt 100 Sitzungen.
In der Schlussphase der Therapie kann es sinnvoll sein, die Frequenz zu senken und so ein langsames "Ausschleichen" aus der Therapie zu ermöglichen. Der innere Erkenntnisprozess geht weiter, auch wenn die Stunden beendet sind. Manche Menschen nehmen mehrmals in ihrem Leben oder bei Bedarf immer mal wieder Psychotherapie in Anspruch.